KfW erhöht Förderrahmen
Ab dem 1. Dezember 2025 treten beim ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW finanzielle Verbesserungen in Kraft.
Gründerinnen und Gründer profitieren beim ERP-Gründerkredit – StartGeld der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schon bald von besseren Förderbedingungen. So steigt der maximale Förderbetrag deutlich – von bisher 125.000 Euro auf 200.000 Euro. Auch der Höchstanteil für Betriebsmittel wird angehoben – von 50.000 Euro auf 80.000 Euro. Zusätzlich verlängert die KfW die Abruffrist für bewilligte Mittel von bislang neun auf 12 Monate.
Mit diesen Anpassungen reagiert die KfW auf die gestiegenen Investitions- und Betriebskosten bei Gründungsprojekten. Der Vorteil für Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen: Mehr finanzieller Spielraum insbesondere in der oft herausfordernden Startphase.
Die neuen Konditionen gelten für alle GründerInnen, FreiberuflerInnen und kleinen Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind (maßgeblich ist das Datum der ersten Umsatzerzielung).
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Weitere Informationen und Kontakt:
Andrea Severiens
Tel. 02561 /97999-71
 
								