Ziel ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen oder in kombinierte Maßnahmen anzureizen, die einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten können.
Gefördert werden Ausgaben für investive Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen.
Zuwendungsempfangende:
a) Gemeinde und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände (Gemeindeverbände) und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen,
b) sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
c) kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften und
d) gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen, wie beispielsweise Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Zuwendungsvoraussetzungen: Es werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die nach den vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW genehmigten Auswahlkriterien (Anlage 1 der EFRE/JTF RRL NRW) förderwürdig sind. Dieses ist im Antragsverfahren darzustellen.