
Ab sofort beantragbar – Die Corona-Novemberhilfe hilft direkt und indirekt von der Schließung betroffene Unternehmen, Vereine und Einrichtungen sowie Soloselbständigen
Vom 26. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 kann die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“, die sogenannte „Novemberhilfe“, beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle, auch öffentliche Unternehmen, Betriebe,







