Weiterbildungsinteressierte aus NRW können finanzielle Unterstützung für ihre berufliche Qualifikation beantragen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat zu Februar 2026 den Bildungsscheck 2.0 eingeführt. Mit diesem Förderinstrument unterstützt das Land NRW erneut gezielt die berufliche Weiterbildung und stärkt damit die Fachkräfteentwicklung sowie die individuelle Beschäftigungsfähigkeit.
Der Bildungsscheck 2.0 ermöglicht einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Zielgruppe sind insbesondere niedrig- und mittelverdienende Erwerbstätige, die ihre beruflichen Kompetenzen erweitern oder an neue Anforderungen anpassen möchten.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind Personen,
- die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
- deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 Euro beträgt (bei gemeinsamer Veranlagung maximal 100.000 Euro),
- deren geplante Weiterbildung einen beruflichen Bezug hat,
- und deren Weiterbildung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das ESF-Onlineportal und muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Nach Abschluss der Maßnahme laden die Teilnehmenden die erforderlichen Unterlagen (Teilnahmebestätigung, Rechnung sowie einen maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid) hoch. Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag und überweist den Zuschuss direkt an die Förderberechtigten.
Bereits ausgestellte Bildungsschecks aus vorherigen Programmversionen können weiterhin bis März 2029 eingereicht und abgerechnet werden.
Weitere Informationen hier.
Weitere Informationen und Kontakt:
Ingo Trawinski
Tel. 02561/97999-20