Event

Event-Bild

RECHT.EINFACH | Änderungen im Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zum 01.01.2026

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft Unternehmen in der EU, die emissionsintensive Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren. Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen eine Übergangsphase mit Berichtspflichten durchlaufen. In dieser müssen sie die direkten und indirekten CO₂-Emissionen der importierten Waren berechnen und melden. Zum 1. Januar 2026 endet die CBAM-Übergangsphase und es können neue Verpflichtungen auf die Unternehmen zukommen: Sie müssen evtl. CBAM-Zertifikate kaufen, um die CO₂-Differenz auszugleichen, den Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders” beantragen und eine jährliche CBAM-Erklärung für das Vorjahr einreichen.

Gerd Laudwein (IHK Nord Westfalen) erklärt die Hintergründe und ordnet sie für Unternehmen ein. Wer ist betroffen? Was ändert sich zum 1. Januar 2026? Wie groß wird der Mehraufwand für Unternehmen?  Erhalten Sie in kompakter Form einen Einblick und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen vorbereiten können.

_______________
Recht.Einfach ++ Online-Format für Unternehmen ++ 30 Minuten Teams ++ Jeden 1. Freitag im Monat 12:30 Uhr

Im Rahmen des Online-Formates „Recht.Einfach“ werden in kompakten 30-minütigen Sitzungen jeden ersten Freitag im Monat niederschwellige und pragmatische Informationen zu wichtigen rechtlichen Themen vermittelt. Das Ziel ist es, Ihnen praktische Lösungen, Tipps und Best Practices zur Verfügung zu stellen, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umsetzen zu können.

Die Teilnahme ist kostenlos. Den Teilnahme-Link erhalten Sie einen Tag vor dem Termin.

Informationen:

Art: Online

Termin: 05.12.2025

Uhrzeit: 12:30 Uhr - 13:00 Uhr

Preis: Kostenlos

Referent:

Gerd Laudwein (IHK Nord Westfalen)

Navigation