Bildungsscheck 2.0

Bildungsscheck 2.0

Bis zu 500 Euro für Ihre berufliche Weiterbildung!

Seit dem 02.02.2026 besteht die Möglichkeit, einen Bildungsscheck 2.0 online zu beantragen.

Wesentlichen Änderungen:

  • Es besteht nur noch der individuelle Zugang, um einen Bildungsscheck 2.0 beantragen zu können. Somit können nur Einzelpersonen einen BS 2.0 beantragen und es gibt kein betriebliches Förderprogramm mehr. Auch die Rechnung des Weiterbildungsanbieters muss auf die Einzelperson ausgestellt sein. Die Antragstellenden treten zunächst in Vorkasse und erhalten die Förderung im Nachgang.
  • Die Beantragung des BS 2.0 erfolgt über das ESF-Online-Portal.
  • Eine Antragstellung ist nur online möglich.
  • Die Beratungsstruktur mit Beratungsstellen gibt es nicht mehr. Der BS 2.0 wird ohne Beratung ausgegeben.

 

Informationsblatt zum Bildungsscheck 2.0

 

Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck 2.0 finden Sie unter:

https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

https://gib.nrw.de/thema/arbeitsgestaltung-und-fachkraeftesicherung/bildungsscheck-2-0

https://www.mags.nrw/bildungsscheck

 

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