Forschungszulagengesetz

Forschungszulagengesetz

Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Der große Vorteil: Die Beantragung ist zu jeder Zeit möglich: vor, während, oder nach Abschluss des Vorhabens.

Aktuell beträgt die Forschungszulage 25 % (KMU: 35 %) der Summe der förderfähigen Aufwendungen, aktuell bis maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr.

Um die Steuergutschrift zu erhalten, ist ein zweistufiges Beantragungsverfahren zu durchlaufen. Die Unternehmen müssen zunächst unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben beantragen. Die zuständige Bescheinigungsstelle prüft dabei, ob das Vorhaben die notwendigen FuE-Kriterien erfüllt. Mit einem positivem Bescheid kann anschließend der Antrag auf Forschungszulage beim jeweiligen Finanzamt gestellt werden.

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