Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Der große Vorteil: Die Beantragung ist zu jeder Zeit möglich: vor, während oder nach Abschluss des Vorhabens.
Aktuell beträgt die Forschungszulage 25 % (KMU: 35 %) der Summe der förderfähigen Aufwendungen, bis maximal 2,5 Millionen Euro (KMU: 3,5 Millionen Euro) pro Jahr.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet, u. a. durch eine höhere maximale Bemessungsgrundlage (von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro) sowie eine zusätzliche pauschale Berücksichtigung von Gemeinkosten in Höhe von 20 %. Zudem steigt der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen von 70 auf 100 Euro. Somit steigt die maximal zulässige Forschungszulage für KMU auf bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr.
Um die Steuergutschrift zu erhalten, ist ein zweistufiges Beantragungsverfahren zu durchlaufen. Die Unternehmen müssen zunächst unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben beantragen. Die zuständige Bescheinigungsstelle prüft dabei, ob das Vorhaben die notwendigen FuE-Kriterien erfüllt. Mit einem positiven Bescheid kann anschließend der Antrag auf Forschungszulage beim jeweiligen Finanzamt gestellt werden.