Newsletter Juni 2024 – Wachstumschancengesetz

Neuerungen bei der Forschungszulage

Unternehmen können sich jetzt mehr finanzielle Unterstützung für Forschung und Entwicklung sichern.

Die Forschungszulage ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Durch das Wachstumschancengesetz ist die Förderung insbesondere für KMU noch attraktiver geworden:

  • Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 10 Mio. Euro jährlich.
  • Wirtschaftsgüter werden Teil der förderfähigen Aufwendungen.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) steigt die Forschungszulage von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.
  • Kosten für Auftragsforschung können statt zu 60 nun zu 70 Prozent angerechnet werden.
  • Der Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt von 40 auf 70 Euro pro Stunde.

Unverändert gilt: Die Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage kann vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens beantragt werden.

Weitere Informationen rund um die Beantragung gibt es hier.

 

Weitere Fragen und Kontakt:

Dr. Markus Könning
koenning@wfg-borken.de
Tel. +49 2561 97999-40

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