Newsletter Dezember 2025 – Forschungszulage

Steuerliche Entlastung für Innovationen noch attraktiver

Die steuerliche Forschungszulage wird dank des „Investitionssofortprogramms“ (Wachstumsbooster) zum 1. Januar 2026 deutlich verbessert – und damit gerade für mittelständische Betriebe noch attraktiver.

Forschungsaktive Unternehmen dürfen sich damit über einen wichtigen Impuls und wesentliche Verbesserungen freuen:

  • Die Bemessungsgrundlage steigt von bislang 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro pro Jahr.
  • Neu eingeführt wird eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent, mit der Unternehmen pauschal ihre indirekten Kosten berücksichtigen können.
  • Interne Forschungs- und Entwicklungsleistungen (z. B. durch Gesellschafter-Geschäftsführer) können künftig mit einem Stundensatz von 100 Euro/h (statt bisher 70 Euro/h) angesetzt werden.
  • Speziell für KMU erhöht sich die maximale Förderhöhe: Sie können bis zu 4,2 Mio. Euro Forschungszulage pro Jahr erhalten.

Diese Verbesserungen gelten für alle FuE-Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 starten – ein klarer Anreiz, neue Projekte frühzeitig zu planen und auf den Weg zu bringen.

Unternehmen, die prüfen möchten, ob ihr Vorhaben förderfähig ist, können die WFG-Innovationsberatung nutzen. Die ExpertInnen helfen bei der ersten Einschätzung und geben wertvolle Hinweise zur Antragstellung.

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Weitere Informationen und Kontakt:

Kathrin Bonhoff

bonhoff@wfg-borken.de

Tel. 02561/97999-42

 

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