Newsletter Februar 2026 – Forschungszulage

Seit Anfang 2026 noch attraktiver

Unternehmen im Kreis Borken profitieren von wesentlichen Verbesserungen für Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit.

Die steuerliche Forschungszulage wurde zum 1. Januar 2026 deutlich verbessert – ein starker Impuls für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in unserer Region. Dank des steuerlichen Investitionssofortprogramms profitieren insbesondere mittelständische Unternehmen von den erweiterten Fördermöglichkeiten:

So steigt die Bemessungsgrundlage von bislang 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr.

Eine Gemeinkostenpauschale von 20 % ermöglicht die pauschale Berücksichtigung indirekter Kosten – das reduziert Bürokratie deutlich.

Interne Forschungs- und Entwicklungsleistungen (z. B. durch Gesellschafter-Geschäftsführer) können künftig mit einem Stundensatz von 100 €/h (statt bisher 70 €/h) angesetzt werden.

Speziell für KMU erhöht sich die maximale Förderhöhe: Sie können bis zu 4,2 Mio. € Forschungszulage pro Jahr erhalten.

Diese Verbesserungen gelten für alle Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben ab dem 1. Januar 2026. Die Forschungszulage bietet somit klare Anreize, neue Projekte frühzeitig zu planen und auf den Weg zu bringen.

Die WFG-Innovationsberatung unterstützt Unternehmen bei der Ersteinschätzung zur Förderfähigkeit und gibt wertvolle Hinweise für die Antragstellung.

 Weitere Informationen zur steuerlichen Forschungszulage hier.

 

Weitere Informationen und Kontakt:

Kathrin Bonhoff

bonhoff@wfg-borken.de

Tel. 02561/97999-42

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